Grundsatz
An unserer Schule gilt:
Smartphones, Handys und Smartwatches bleiben während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet – also vor, während und nach dem Unterricht, solange sich die Kinder auf dem Schulgelände befinden.
Diese Regelung dient einem konzentrierten, respektvollen und störungsfreien Schulalltag.
Bereits das Klingeln, Vibrieren oder Aufleuchten eines Geräts wird als Nutzung gewertet. Alle Geräte müssen daher ausgeschaltet oder in den Flugmodus versetzt sein.
Nutzung im Unterricht
Die Nutzung digitaler Geräte ist nur dann erlaubt, wenn die Fachlehrkraft sie ausdrücklich für den Unterricht freigibt – beispielsweise für Recherchearbeiten oder Lern-Apps.
Diese Erlaubnis gilt ausschließlich für die jeweilige Stunde und endet mit dem Unterrichtsschluss.
Vorgehen bei Verstößen
Wird ein Handy oder eine Smartwatch trotz Verbot genutzt, erfolgt das Einziehen des Geräts durch die Lehrkraft.
Das Gerät wird anschließend im Sekretariat bzw. bei der Schulleitung hinterlegt und muss von den Erziehungsberechtigten persönlich bei der Schulleitung abgeholt werden.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Das Aufnehmen von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen ohne Zustimmung ist streng untersagt.
Solche Aufnahmen – und insbesondere ihre Verbreitung über soziale Medien – verletzen das Recht am eigenen Bild und können rechtliche Konsequenzen haben.
Digitale Konflikte und Cybermobbing
Auch Konflikte, die außerhalb der Unterrichtszeit über Chats oder soziale Medien entstehen, können Auswirkungen auf das Schulklima haben.
Wenn solche Vorfälle in die Schule getragen werden, greift die Schule pädagogisch ein und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Täuschung bei Leistungsnachweisen
Die Nutzung von Smartphones oder Smartwatches zur Täuschung in Klassenarbeiten (z. B. über Notizen, Übersetzungs-Apps oder KI-Tools) gilt als Täuschungsversuch und wird gemäß Schulordnung mit „ungenügend“ bewertet.
Haftung
Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Geräte (z. B. Handys, Smartwatches, AirPods).
Ein Verlust oder Schaden liegt in der Verantwortung der Schülerin bzw. des Schülers.
Kontakt zwischen Eltern und Kindern
Im Notfall erreichen Eltern ihr Kind jederzeit über das Sekretariat.
Eine direkte Kontaktaufnahme per Handy während der Unterrichtszeit ist nicht erlaubt, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden.
Technische Hinweise
Das WLAN der Schule ist aus Sicherheitsgründen nicht für private Geräte freigegeben, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung durch die Schule vor.
