Hausordnung der TGS Menteroda
Die TGS Menteroda steht für Wertevermittlung, Toleranz und Achtung im Umgang miteinander sowie für Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft. Alle am Schulleben Beteiligten – Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Eltern und Erziehungsberechtigte – tragen gemeinsam Verantwortung für ein respektvolles, hilfsbereites und sicheres Miteinander. Wir lehnen jede Form von Diskriminierung, Rassismus und Gewalt ab. Mit unserem Verhalten tragen wir zum guten Ruf unserer Schule bei – innerhalb und außerhalb.
Öffnungszeiten Sekretariat
Montag – Donnerstag: 06:30 – 14:00 Uhr
Freitag: 06:30 – 12:00 Uhr
I. Vor Unterrichtsbeginn
1. Einlass in das Schulgebäude Sekundarstufe erfolgt ab 07:00 Uhr.
Unterrichtsbeginn ist 07:45 Uhr.
2. Der Hort öffnet um 06:00 Uhr.
3. Klassenräume dürfen nur nach Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkräfte betreten werden.
II. Unterrichtszeit
1. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte tragen gemeinsam zu einem guten Lern- und Arbeitsklima bei.
Dazu gehört:
– Unterricht pünktlich beginnen und beenden
– Ruhe im Haus und auf den Fluren vor Unterrichtsbeginn
– sorgfältige Vorbereitung und gegenseitige Unterstützung
– aktives und aufmerksames Mitgestalten des Unterrichts
2. Die Unterrichtsstunde wird von der Lehrkraft eröffnet und beendet. In Abwesenheit der Lehrkraft bleibt der Raum verschlossen.
3. Bleibt eine Lehrkraft mehr als 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn aus, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
4. Der Aufenthalt in Turnhalle und Fachräumen ist nur in Anwesenheit einer Lehrkraft gestattet.
5. Bei Alarm verlassen alle Klassen das Gebäude nach Alarmordnung.
6. Schülerinnen und Schüler, die erst zur 2. Stunde Unterricht haben, betreten das Gebäude frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
Unterrichtszeiten:
1. Stunde 07:45 – 08:30
2. Stunde 08:35 – 09:20
3. Stunde 09:45 – 10:30
4. Stunde 10:35 – 11:20
5. Stunde 11:45 – 12:30
6. Stunde 12:35 – 13:20
7. Stunde 13:25 – 14:10
III. Pausenordnung und Freistundenregelung
1. In den Kurzpausen bleiben die Schüler im Schulhaus.
2. In der Frühstückspause verlassen die Schüler der Sekundarstufe das Gebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Die Primarstufe verlässt das Gebäude nur nach Absprache.
3. Bei Regenwetter entscheiden die Aufsicht führenden Lehrkräfte über den Aufenthalt im Gebäude.
4. Auf dem Hof bewegen sich alle rücksichtsvoll, Gefährdungen sind zu vermeiden.
5. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit Genehmigung verlassen werden.
6. Aufsicht erfolgt nach dem Aufsichtsplan.
IV. Fehlen im Unterricht, Abholung
1. Krankmeldungen erfolgen bis 07:45 Uhr per E-Mail an Sekretariat und Klassenleitung. Spätestens am 3. Werktag ist eine Entschuldigung vorzulegen; bei mehr als 10 Fehltagen kann ein Attest gefordert werden.
2. Erkrankte Schüler werden nach Rücksprache mit den Eltern abgeholt. Ohne Rückmeldung erfolgt keine Entlassung.
3. Beurlaubungen:
– bis 3 Tage: Klassenleitung
– bis 15 Tage: Schulleitung
– längere Zeiträume: Staatliches Schulamt
– direkt vor/nach Ferien: ausschließlich Schulleitung
V. Regeln des Zusammenlebens
1. Motorisierte Fahrzeuge dürfen das Schulgelände nicht befahren.
2. Fahrräder sind an den vorgesehenen Plätzen abzustellen und zu sichern.
3. Im Unterricht und Schulhort ist die Nutzung privater digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches untersagt, sofern die nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet wird.
Die Nutzung privater digitaler Endgeräte ist zulässig, wenn das pädagogische Personal dies ausdrücklich erlaubt, medizinisch nachgewiesene Gründe vorliegen oder ein Notfall eintritt, der die Kommunikation mit Bezugspersonen unverzüglich erfordert. Dazu gehören beispielsweise Änderungen im Zeitplan, Krankheit, Verletzungen, Havarien und Ähnliches.
Wenn die Nutzung digitaler Endgeräte den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören, dürfen diese Geräte weggenommen und sichergestellt werden.
Über den Zeitpunkt der Rückgabe an die Erziehungsberechtigten entscheidet der Schulleiter.
4. Wertgegenstände und Geldbeträge sind auf ein Minimum zu beschränken. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung.
5. Fotos, Videos und Aufnahmen dürfen nur mit Zustimmung angefertigt werden.
6. Auf dem Hof sind Ballspiele nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt. Schneeballwerfen ist verboten.
7. Kleidung: Respektvolles und angemessenes Erscheinungsbild ist Pflicht. Verboten sind diskriminierende oder provokante Aufdrucke, sowie sichtbare Unterwäsche.
8. Im Unterricht sind keine Mützen, Caps oder Kapuzen zu tragen – Ausnahme: medizinische oder religiöse Gründe.
9. Verbotene Gegenstände wie Waffen jeglicher Art, Vapes, Zigaretten, Alkohol und Drogen sind verboten und werden nicht an Sorgeberechtigte zurückgegeben.
VI. Ordnung und Gebäudesicherheit
1. Sauberkeit ist Grundlage für eine angenehme Lernumgebung. Mülltrennung ist einzuhalten.
2. Schäden an Inventar oder Gebäuden sind sofort zu melden und werden ersetzt.
3. Feuer, offenes Licht und Rauchen sind im gesamten Schulbereich verboten.
4. Fenster, Türen und Licht sind beim Verlassen der Räume zu schließen bzw. auszuschalten.
5. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
6. Fahrräder und Sportgeräte sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen.
VII. Verhalten bei Unfällen, Feuer und Katastrophen
1. Unfälle sind sofort einer Lehrkraft oder dem Sekretariat zu melden.
2. Im Alarmfall folgen alle den Fluchtplänen und sammeln sich an den Sammelplätzen.
3. Feuerlöscher und Brandmeldeeinrichtungen dürfen nur im Notfall benutzt werden.
VIII. Gesundheits- und Umweltschutz
1. Die TGS Menteroda ist eine rauchfreie Schule. Rauchen, Alkohol, Drogen und E-Zigaretten sind verboten.
2. Besitz und Konsum solcher Mittel ziehen schulische und ggf. rechtliche Konsequenzen nach sich.
3. Auf sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen (Licht, Heizung, Wasser, Papier) ist zu achten.
IX. Wahrnehmung des Hausrechts, Verstöße
1. Das Hausrecht wird im Auftrag des Schulträgers durch die Schulleitung ausgeübt.
2. Verstöße gegen die Hausordnung können pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen nach § 51 ThürSchulG nach sich ziehen.
3. Mutwillige Beschädigungen müssen ersetzt werden.
4. Erhebliche Verstöße können zum Ausschluss vom Unterricht oder zu anderen Maßnahmen führen.
5. Eltern werden bei Verstößen umgehend informiert.
X. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 17. September 2025 beschlossen und tritt am 17. September 2025 in Kraft. Sie ersetzt alle vorherigen Fassungen. Die Alarmordnung und Fluchtwegepläne sind Bestandteil dieser Hausordnung.
