Information zum Schuljahresbeginn

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

zum Schuljahresbeginn möchten wir Sie über zwei wichtige Änderungen informieren, die sich aus der Änderung der Thüringer Schulordnung ergeben und auf Beschluss der Schulkonferenz für die TGS Menteroda verbindlich eingeführt werden.

1. Einführung von Versetzungsentscheidungen ab Klassenstufe 6

Mit Inkrafttreten der geänderten Thüringer Schulordnung zum 1. August 2025 ist es Gemeinschaftsschulen möglich, auf Beschluss der Schulkonferenz Versetzungsentscheidungen bereits am Ende der Klassenstufen 6 und/oder 7 einzuführen (§ 147a Abs. 3 ThürSchulO).

Die Schulkonferenz der TGS Menteroda hat am 23. Juni 2025 beschlossen, diese Regelung umzusetzen.

Das bedeutet:

  • Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 6 müssen künftig die erforderlichen Leistungen für eine Versetzung in die nächste Klassenstufe erbringen.
  • Eine Nichtversetzung („Sitzenbleiben“) ist somit ab Klasse 6 möglich.
  • Die bisherige Praxis, wonach eine Versetzungsentscheidung frühestens nach Klasse 8 getroffen wurde, ist damit aufgehoben.

Diese Entscheidung soll dazu beitragen, die Leistungsentwicklung früher gezielt zu begleiten und klare Rückmeldungen zum Lernstand zu geben.

2. Bewertung von Verhalten und Mitarbeit weiterhin in Notenform

Ebenfalls auf Grundlage der geänderten Schulordnung besteht für Gemeinschaftsschulen künftig die Möglichkeit, das Arbeits- und Sozialverhalten verbal zu bewerten.

Die Schulkonferenz der TGS Menteroda hat jedoch beschlossen, weiterhin die bewährte Notenbewertung beizubehalten.

Das heißt:

  • Das Arbeits- und Sozialverhalten wird in den Klassenstufen 3 bis 8 mit den Noten
    „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ oder „nicht befriedigend“ bewertet.
  • Diese Bewertung erfolgt zusätzlich zu den Fachnoten auf dem Zeugnis.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Klassenleitung oder direkt an die Schulleitung.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Lang
Schulleiter (m.d.W.d.G.b.)

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